Was kostet die Alltagshilfe, und was übernimmt die Pflegekasse?
Unser Stundensatz beträgt 45 € plus eine Anfahrtspauschale von 6 € pro Besuch. Das ist der Endpreis. Bei einem Pflegegrad werden sämtliche oder ein Großteil der Kosten von der Pflegekasse bezahlt: über den Entlastungsbetrag, gegebenenfalls über die Umwandlung der Pflegesachleistung oder die Verhinderungspflege. Diese Beträge gelten bis 31. Dezember 2026; was ab 2027 gelten soll, steht oben im Abschnitt zur Pflegereform.
Wer kommt zu meinen Angehörigen nach Hause?
Unsere Alltagshelfer sind fest bei uns angestellt, qualifiziert und sorgfältig ausgesucht. Wir stellen sicher, dass in der Regel dieselbe Person kommt. Wünsche zu Geschlecht, Sprache oder Tageszeit berücksichtigen wir bestmöglich.
Ich wohne weit weg. Funktioniert das trotzdem?
Ja. Sie stellen die Anfrage, halten den Stand über Ihren persönlichen Link im Blick und sehen im Klienten-Portal Budgets, Termine und Rechnungen. Bei Änderungen informieren wir sofort.
Müssen meine Angehörigen etwas unterschreiben?
Je Termin genügt eine Unterschrift als Leistungsnachweis. Einen Vertrag mit Laufzeit gibt es nicht: Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist jederzeit zum Ende eines Kalendermonats kündbar, pausieren geht jederzeit.
Was, wenn meine Angehörigen keine fremden Menschen in der Wohnung möchten?
Das verstehen wir gut, und genau deshalb arbeiten wir mit festen Bezugspersonen: In der Regel kommt dieselbe Alltagshilfe, die mit der Zeit zu einem vertrauten Gesicht wird. Beim ersten Besuch entscheidet die unterstützte Person mit, ob die Chemie stimmt.
Müssen wir uns langfristig binden?
Nein. Der Vertrag läuft ohne Mindestlaufzeit. Einsätze lassen sich jederzeit pausieren, gekündigt werden kann jederzeit zum Ende eines Kalendermonats.
Wie wird ein Termin abgesagt?
Bitte sagen Sie bis zum letzten Werktag vor dem Termin um 12:00 Uhr ab, das können Sie oder Ihre Angehörigen tun. Bis dahin berechnen wir nichts. Bei Krankheit, Krankenhaus, Reha oder Kurzzeitpflege berechnen wir auch eine kurzfristige Absage nicht.
Haben meine Angehörigen überhaupt Anspruch?
Ob ein Anspruch besteht, entscheidet die Pflegekasse. Den Entlastungsbetrag gibt es bis Ende 2026 ab Pflegegrad 1, das geplante Sozialraumbudget ab 2027 ab Pflegegrad 2. Im Erstgespräch rechnen wir aus, wie viele Besuche das vorhandene Budget trägt, bevor irgendetwas startet.
Und ohne Pflegegrad?
Ihre Angehörigen sind ebenso willkommen. Dann gilt derselbe Preis, und die Stunden werden selbst bezahlt.
Ist ambria ein Pflegedienst?
Nein. Die Alltagshilfe ambria ist ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI. Wir kümmern uns um den Alltag rund um das Zuhause Ihrer Angehörigen, ein Pflegedienst um Körperpflege und medizinische Versorgung. Beides ergänzt sich.